M2M SIM Datenkarten, IoT Connectivity Plattform I M2M-Unity.com

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yukatel
GmbH für M2M-Leistungen

(„Machine to Machine“, „M2M“)

 

§ 1 Allgemein

1.   Diese AGB gelten ausschließlich für alle Geschäftsbeziehungen der Yukatel GmbH, Merianstr. 23, 63069 Offenbach (im Folgenden „Yukatel“) mit dem Kunden im Zusammenhang mit den Leistungen M2M Unity und der Inanspruchnahme von Machine-to-Machine-Telekommunikationsdienstleistungen. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Yukatel nur an, wenn deren Abweichung in den Vertrag ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2.     Das Angebot bezieht sich ausschließlich auf gewerbliche Kunden, insbesondere auch auf ein Unternehmen, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Privatkunden werden nicht gläubig. Der Kunde hat Yukatel immer seine Umsatzsteuernummer informiert. Hat der Kunde auch nach Aufforderung mit angemessener Fristsetzung keine ausgewiesene Umsatzsteuernummer bekannt gegeben, ist Yukatel berechtigt, von dem Vertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.

3.  Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt. Zwischen dem Kunden und Yukatel gelten in Bezug auf alle vertragsgegenständlichen Produkte von Yukatel ausschließlich die vorgeschriebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung.

4.     Diese AGB gelten zusätzlich zu einem Einzelauftrag und/oder einem Rahmenvertrag, wenn dort auf die vorliegenden AGB Bezug genommen wird.

 

§ 2 Definitionen

1.     M2M Allnet ist ein Geschäftsbereich der Yukatel GmbH mit Sitz Merianstr. 23, 63069 Offenbach am Main.

2.    Tarif, ist einer der Vertragsbestandteile, mit denen Yukatel für das Erbringen von bestimmten Leistungen bestimmte Bedingungen, Preise und Fristen im Rahmen des Vertrages zwischen Yukatel und dem Kunden festlegt.

3.     Sofern im Vertrag nichts anderes bestimmt ist, bestehen M2M-Leistungen aus folgendem Inhalt:

   Bereitstellung einer oder mehrerer M2M-Plattformen, die die Verwaltung von Einzelaufträgen, Rahmenverträgen, SIM-Karten, eSIMs sowie Anwendungs- und/oder Kundendaten durch den Kunden ermöglichen und/oder

–    übertragen von SIM-Karten und/oder eSIMs, Datenkommunikation und Verbindungen (über Mobilfunknetz(e) und VPN) zwischen M2M-Geräten und einem adressierten Ziel (Kunden-VPN, Server oder M2M-Plattform).

4.     Alle Rechte einschließlich der Einräumung von einfachen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren, nicht unterlizenzierbaren befristeten Nutzungsrechten für durch Yukatel auf der SIM-Karte installierte Software und/oder auf eSIMs vorgenommenen Programmierungen liegen bei Yukatel. Yukatel ist auf Grund technischer Änderungen zum Austausch der SIM-Karte(n) gegen jeweils eine Ersatzkarte sowie zur Umprogrammierung von eSIMs berechtigt. Der Kunde ist in kompetentem Umfang verpflichtet, bei dem Austausch mitzuwirken.

 

5.     Preise

   Sofern nichts Gegenteiliges / Anderweitiges  schriftlich vereinbart wird, verstehen sich alle angegebenen Preise netto  zuzüglich Fracht, Verpackung und Nebenkosten. Die jeweils gültige gesetzliche  Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet.

     Bei Überschreitung des vereinbarten und in der  Rechnung genannten Zahlungsziels ist Yukatel berechtigt, Verzugszinsen in Höhe  von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz pa zu berechnen. Die  Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

6.     
Roaming

Yukatel bietet seinen Kunden unterschiedliche Roaming-Leistungen, insbesondere National Roaming und EU-Roaming

    Unter National Roaming im Sinne dieses  Vertrages versteht man die Möglichkeit, im Inland neben dem Netz des eigenen  Anbieters die Mobilfunknetze anderer Betreiber zu nutzen. Yukatel stellt  dies, vorbehaltlich anderer Vereinbarungen, seinen Kunden inkludiert und ohne  Aufpreis zur Verfügung.

   Unter EU-Roaming im Sinne dieses Vertrages wird  ein sog. „Roam-like-Home“ verstanden. Der Kunde kann die Karten in allen EU-Ländern  zu den vereinbarten vereinbarten Preisen nutzen (Volumen, SMS, Preis für jedes  weitere MB)

 

§ 3 Zustandekommen der Verträge

1.  M2M-Telekommunikationsdienstleistungen werden  zwischen den Parteien über Einzelaufträge, ggfs. unter Einladung auf einen  besonderen (Rahmen-) Vertrag, vereinbart. Die vorliegenden Allgemeinen  Geschäftsbedingungen, die in Leistungsbeschreibungen und Preislisten  getroffenen Regelungen, der jeweiligen Einzelauftrag und ggf. ein vereinfachter  Rahmenvertrag sowie sonstige, zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen,  werden im Folgenden gemeinsam als „Vertrag“ bezeichnet.

2.     Yukatel stellt seinem Kunden die Karten für die  M2M-Leistungen in den jeweils angefragten Ländern zur Verfügung. Der Kunde  weiß, dass die Konditionen und Preise je nach gewünschtem Land variieren  können.

3.     Die vertragsgegenständlichen Leistungen  erbringt Yukatel nach Maßgabe der

(a)   zwingende gesetzliche Regelungen

(b)   den im Rahmenvertrag getroffenen  Regelungen

(c)   den im Einzelvertrag getroffenen  Regelungen sowie

(d)   den in diesen AGB getroffenen Regelungen.

4.    Vorbehaltlich einer besonderen Regelung kommt  der Vertrag mit Zugang einer Auftragsbestätigung, verzögert jedoch mit  Bereitstellung der Leistung (Freischaltung der vom Kunden zu erwerbenden  (e)SIM-Karte oder Programmierung der in den Endgeräten des Kunden eingebetteten  SIM-Karten (eSIM) zur Inanspruchnahme der vertragsgegenständlichen Leistungen)  durch Yukatel zustande. Yukatel ist nicht verpflichtet, einen Antrag des Kunden  anzunehmen.

5.  Yukatel bietet seinen Kunden verschiedene  Datenpakete und verschiedene Vertragslaufzeiten (von 1 bis 24 Monaten) an. Der  Umfang des Datenpaketes/ der Datenpakete und die Laufzeit bestimmt sich nach  den jeweiligen Bedingungen in den mit dem Kunden abgeschlossenen  Einzel- und/oder Rahmenverträgen.

 

§ 4 Pooling, sonstige buchbare  Optionen

1.      Yukatel  bietet seinen Kunden auch das sog. Pooling im Tarif “ an. Hierbei bucht  der Kunde ein bestimmtes Gesamt-Datenvolumen, welches von mehreren Karten
gleichzeitig genutzt werden kann. Bucht bspw. der Kunde 10 Karten mit jeweils  einem Datenvolumen von 1 GB, stehen dem Kunden im Rahmen des Pooling insgesamt
10 GB Datenvolumen zur Verfügung. Auf den jeweiligen Karten kann im Rahmen des  Poolings, fällt  mehr als das eigentlich vorgesehene Datenvolumen  in Anspruch, jedoch nur bis zur max. Höhe des gebuchten Volumens. Der erkennt Kunde an, dass in einem solchen Fall das über sterben weitere Karten  nutzbare Datenvolumen geringer ausfallen kann. Soweit 
der Kunde im Rahmen des Poolings das von ihm gebuchte Datenvolumen verlängert, hat der Kunde einen bestimmten Preis je  MB zu zahlen. Der konkrete Preis je MB ergibt sich gemäß der Einzel- und/oder  Rahmenverträge Ist drin den Einzel- und/oder Rahmenverträgen kein „Pooling im Tarif“ vereinbart, gilt  das gebuchte Datenvolumen jeweils kartenbezogen . Bei einer  Überschreitung des vereinbarten Datenvolumens WIRD auch hier ein festgelegter  Preis je weiteres MB-Datenvolumen je Karte berechnet.Der Konkrete  Preis je MB ergibt sich auch hier gemäß der Einzel- und/oder Rahmenverträge.

2.    Sobald  der Kunde über die zur Verfügung stehenden Karten per SMS (Short Message Service)  WIRD versendet, werden diese zusätzlich zum Preis je Karte berechnet und sind nicht  automatisch enthalten. Der Preis je SMS ergibt sich aus den vereinbarten  Einzel- und/oder Rahmenverträgen.

3.    Nachdem  der Kunde bereits M2M-Telekommunikationsdienstleistungen bei Yukatel gebucht  hat, muss er im Falle der Bestellung weiterer Karten / Dienstleistungen unter  Beibehaltung der gebuchten Konditionen und Preise keinen Einzel- / Rahmenvertrag  unterzeichnen. In diesem Fall ist es ausreichend, wenn der Kunde seine  (weitere) Bestellung schriftlich mitteilt. Ein neuer Vertrag auf Basis der  bereits geschlossenen Einzel-/Rahmenverträge kommt in diesem Fall automatisch  zu Stande.

4.   Sollte  der Kunde (weitere) M2M- Telekommunikationsdienstleistungen buchen und hierbei  in den Konditionen (Datenvolumen, Preise, etc.) von den bisherigen  Bestelllungen abweichen, ist ein neuer Einzel-/Rahmenvertrag zu unterzeichnen.

 

§ 5 Pflichten des Kunden

1.   Der Kunde  ist verpflichtet, sicherzustellen, dass sich die von ihm und/oder seinen (End-)  Kunden eingesetzten M2M-Geräte an Standorten befinden, an denen eine  ausreichende Abdeckung der/des von Yukatel angebotenen Mobilfunknetze/s  besteht. Der Kunde WIRD daher anhand von bei Yukatel eingeholten Auskünften sterben
Netzversorgung am jeweiligen Standort des jeweiligen Funkmoduls überprüfen. Der  Kunde trägt dafür Sorge, dass die von ihm und/oder seinen (End-) Kunden
genutzten M2M-Geräte für den Einsatz der übergebenen SIM-Karten bzw. eSIMs  geeignet, mit dem/den von Yukatel angebotenen Mobilfunknetz/en kompatibel sind
und zu dem vom Kunden gewünschten Zweck eingesetzt werden können. Davon  vorgenannte Mitwirkungspflichten des Kunden nicht erfüllt Werden, WIRD Yukatel
von entsprechenden Verpflichtungen aus dem Vertrag frei, ohne dass dem  Kunden hieraus Ansprüche – gleich welcher Art und welchem Rechtsgrund – gegen
Yukatel zustehen.

2.     Dem  Kunden obliegt es die PIN ( Personal  Identification Number ) der jeweiligen SIM-Karte oder eSIM, die ihm von  Yukatel mitgeteilt wird, nach Zugang unverzüglich in eine von ihm  selbstgewählte PIN umzuändern. Für den Fall, dass SIM-Karten oder eSIMs mit  deaktivierter PIN-Abfrage (dh ohne PIN) ausgehändigt werden, folgt der Kunde  für sämtliche Schäden, die aufgrund von Missbrauch dieser SIM-Karten und/oder  eSIMs durch ihn oder durch Dritte entstehen.

3.  Der  Kunde WIRD M2M-Telekommunikationsdienstleistungen unmittelbar weder mittelbar noch  für Aktivitäten mit hohem Risiko  einsetzen, also insbesondere im Zusammenhang mit Nukleareinrichtungen,  Chemiebetrieben, der Steuerung oder Überwachung von Luftverkehrsfahrzeugen,  Kommunikationssystemen, direkten Lebensunterstützungsgeräten, Waffensystemen,  medizinischen Dienstleistungen, autonomen Fahren oder sonstigen Produkten oder  Dienstleistungen, bei denen ein Fehler der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen  zur Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit oder hohen Vermögensschäden  führen kann.

4.    Für  den Fall einer Weitergabe/Weitervermarktung der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen  von Yukatel durch den Kunden an seine (End-) Kunden, ist der Kunde für die  Weitervermarktung der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen an seine (End-)  Kunden und für alle Pflichten verantwortlich, die sich aus den zwischen dem
Kunden und seinen (End-) Kunden getroffenen Vereinbarungen ergeben. Der Kunde  hat dafür Sorge zu tragen, dass er sterben Sich aus dem mit Yukatel geschlossenen
Vertrag ergebenden Pflichten auch gegenüber Seinen (End-) Kunden durchsetzen kann. Zusätzlich zu den (End-)Kundenregelungen betroffen in dem mit Yukatel
geschlossenen Vertrag, ist der Kunde insbesondere verantwortlich für die stets  Konkrete und telefonische Interaktion mit seinen (End-) Kunden, wie zB  die Kundenbetreuung und den Abrechnungsprozess gegenüber seinen (End-) Kunden,  die Kenntnis und unmittelbare Reaktion auf Problemberichte seiner (End-)
Kunden, sterben Einer Erstdiagnostik zu Möglichkeiten n Störungsmeldungen  seiner (End-) Kunden zur Behebung der Störung oder anschließenden Weiterleitung  der Störungsmeldung Durchführung an Yukatel, sofern sich die Störung auf den Zugriff (i) der  (End-) Kunden des Kunden auf die M2M- Funktionen bezieht sich oder wenn die  Unregelmäßigkeit sich auf Bestandteile der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen  bezieht;(ii) beliebig erforderlicher Dritter, wenn die Unregelmäßigkeit sich
auf einen beteiligten Dritten bezieht.

5.      Der  Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche Daten für die Beauftragung von  M2M-Telekommunikationsdienstleistungen, die ggf. auch die genauen Angaben und
Anforderungen der (End-) Kunden des Kunden enthalten, richtig und vollständig  sind.

6.   Sämtliche  M2M-Geräte sterben vom Kunden und werden bereitgestellt, müssen mit den  M2M-Telekommunikationsdienstleistungen von Yukatel kompatibel sein. Der Kunde  wird stets ausschließlich von Yukatel erhaltene SIM-Karten oder eSIMs in ein  M2M-Gerät einsetzen, um die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen von Yukatel in  Anspruch zu nehmen. Die VPN-Ausstattung des Kunden und/oder seiner (End-)  Kunden muss jeweils die Anforderungen für die Verbindung mit dem mobilen VPN  von Yukatel erfüllen. SIM-Karten und eSIMs, die von Yukatel für die  M2M-Telekommunikationsdienstleistungen bezogen werden, sind nur mit den  vereinbarten M2M-Telekommunikationsdienstleistungen kompatibel.

7.  Der  Kunde ist dafür verantwortlich, dass er alle gesetzlichen Anforderungen im  Zusammenhang mit der Nutzung der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen,  insbesondere in Bezug auf die Anforderung der M2M-Geräte und/oder sonstiger  Ausrüstung, stets erfüllt sowie dafür, Yukatel alle Informationen zur Verfügung stellt  zu stellen, sterben Yukatel vernünftigerweise in Verbindung mit dem Vertrag und der  Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen erforderlich.

8.    Der  Kunde ist dafür verantwortlich, die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen nur  im Rahmen der vereinbarten Regelungen zu nutzen. Der Kunde ist für  jegliche vertragswidrigen und/oder unangemessene Nutzung der  M2M-Telekommunikationsdienstleistungen durch den Kunden und/oder durch seine  (End-)Kunden verantwortlich.

9.      Der  Kunde WIRD DAfür Sorgen, dass durch ihn und seine (End-) Kunden alle  geltenden Gesetze und sonstigen Vorschriften sowie aufsichtsbehördliche  Anforderungen tragen, denen die Nutzung und der Vertrieb der  M2M-Telekommunikationsdienstleistungen unterliegen, stets Anwendung finden; Insbesondere ist er für die Erteilung oder den Erhalt einer erforderlichen  Zulassung, Bestätigung oder Genehmigung in den jeweiligen Gerichtsbarkeiten, in  denen die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen,  verantwortlich werden.

10.  Der  Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Dritten Zusicherungen, Gewährleistungen  oder Verpflichtungen zu erteilen bzw. einzugehen, die den Vertrag verfälschen  oder ihm entgegenstehen. Sofern vertraglich gesondert vereinbart, ist der Kunde  berechtigt, mit seinen (End-) Kunden Verträge über die Nutzung der  M2M-Telekommunikationsdienstleistungen zu schließen, sofern und soweit er sicherstellt,  dass Yukatel ihre ggf. gegenüber Behörden, Gerichten und/oder sonstigen Stellen
bestehende Pflichten (Auskunfts-, Überwachungs-, oder vergleichbare Pflichten)  können erfüllt werden. Insbesondere muss der Kunde jederzeit in der Lage sein, sterben Personen in der M2M-Telekommunikationsdienstleistungskette,  für sterben sterben M2M-Kommunikation geliefert WIRD, bzw. die (juristischen und
natürlichen) Personen, die die SIM-Karten und eSIMs nutzen, in Textform  benennen zu can.

11.  Bezüglich  der vom Kunden (und/oder seinen Kunden) auf M2M-Plattformen oder sonst  übermittelten Inhalte, Informationen und/oder Kommunikation trägt der Kunde die  alleinige Verantwortung. Der Kunde WIRD Yukatel gegen alle Ansprüche,  Maßnahmen, Forderungen, Schäden und Haftungsverpflichtungen (einschließlich der
Anwaltskosten) verteidigen, absichern und schadlos stellen, die Dritte gegen  Yukatel (gleich aus welchem Rechtsgrund) geltend machen und auf eine
vertragswidrigen, rechtswidrigen oder strafbaren Nutzung durch den Kunden oder  dessen (End-) Kunden oder mit einem rechtswidrigen Inhalt der vom Kunden  und/oder dessen (End-) Kunden gespeichert, heruntergeladen, hochgeladenen  oder auf andere Weise übertragenen Daten beruhen oder damit im Zusammenhang
stehen.

12.  Eine ID-Zuordnung von einzelnen SIM-Karten oder eSIMs zu bestimmten Personen hat grundsätzlich auf den eigenen Systemen  des Kunden zu erfolgen. Sofern der Kunde  auch auf einer M2M-Plattform eigenmächtig eine ID-Zuordnung von einzelnen  SIM-Karten oder eSIMs zu bestimmten Personen vornimmt, geschieht dies in eigener Verantwortung des Kunden. Yukatel weist darauf hin, dass hierfür die  Zustimmung der betroffenen Personen sowie die Zustimmung eines Betriebsrats erforderlich sein kann.

13.   Yukatel  übernimmt auch insofern keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der auf der oder durch  die M2M-Plattform(en) des Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte, eine
diesbezügliche Haftung von Yukatel ist dementsprechend ausgeschlossen. Die  unter § 13 ( Haftung ) getroffenen  Regelungen bleiben hiervon unberührt.

14.   Der  Kunde erkennt an, dass bei der Nutzung der  M2M-Telekommunikationsdienstleistungen eine Verarbeitung der Daten auf der  Plattform von Yukatel, soweit im Vertrag bestimmt, (auch) auf einer weiteren  Plattform (ggfs. der eines Drittanbieters) erfolgt. Sobald hier eine  Datenübermittlung erfolgt, erklärt sich der Kunde mit dieser bereits jetzt  ausdrücklich einverstanden.

15. Der  Kunde verpflichtet sich, sofern er Passwörter für SIM-Karten erhält, diese  geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. (End-)Kunden des Kunden  sind insofern jedoch keine Dritte. Sobald der Kunde eine betrügerische Nutzung der M2M-Telekommunikationsdienstleistungenvermutet, oder feststellt, dass. Eine SIM-Karte oder ein M2M-Gerät, das. Eine SIM-Karte oder eine eSIM, gestohlen wurde oder verloren gegangen ist oder dass eine Person die SIM-Karte enthält , die eSIM und/oder die M2M-Telekommunikationsdienstleistungen auf vertragswidrige oder gesetzeswidrige Weise benutzt, wird er, unmittelbar nach er den Betrug, Verlust Oder  Diebstahl oder Missbrauch festgestellt hat, Yukatel benachrichtigen. Darüber  hinaus muss der Kunde unverzüglich die Abschaltung der betroffenen SIM-Karte(n)  und der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen wahrnehmen. Der Kunde ist für  alle Kosten und Verfahren verantwortlich, die durch die missbräuchliche oder  betrügerische Nutzung der M2M-Telekommunikationsdienstleistungen durch den  Kunden, seine (End-) Kunden oder die Nutzer entstehen. Die Nachbildung oder das  Klonen von physischen Zugangsgeräten oder elektronischen Kennzeichnungen zur  Ermöglichung mehrerer Sitzungen ist untersagt. Yukatel kann  sofort und ohne vorherige M2M-Telekommunikationsdienstleistungen  Benachrichtigung einstellen oder abändern, wenn sie feststellt, dass sterben  M2M-Telekommunikationsdienstleistungen in betrügerischer Absicht WIRD benutzt. Der Kunde muss bei der Ermittlung und Behebung der Ursachen mit Yukatel  zusammenarbeiten.

16.  Der  Kunde ist für alle Einbauten, Installationen oder Montagen verantwortlich, die  er vornimmt, um von Yukatel überlassene SIM-Karten in M2M-Geräte, sonstige
Hardware oder Module zu integrieren, soweit zwischen den Parteien nichts  Abweichendes vereinbart wurde. Dies gilt entsprechend auch für den Fall des Austauschs
fehlerhafter SIM-Karten.

17. Der  Kunde verpflichtet sich,  A. von Yukatel erbrachten M2M-Telekommunikationsdienstleistungen nicht  missbräuchlich zu nutzen und/oder durch seine (End-) Kunden nutzen zu lassen, auch insbesondere keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen,  Sachen und sonstige Leistungen zu übersenden, wie z. B. unerwünschte und  unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS oder nicht  gesetzeskonforme Einwählprogramme. Ferner dürfen keine Informationen mit rechts-  oder sittenwidrigen Inhalten übermittelt oder veröffentlicht werden und es darf nicht auf solche Informationen angezeigt werden,

B.   keine  Verbindungen herstellen,  – die dem Zweck dienen, dass der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung  – die  Nicht der direkten Kommunikation zu einem anderen Teilnehmer dienen, sondern  nur zum Zweck des Verbindungsaufbaus und/oder der Verbindungsdauer;

C.   die  und nationalen internationalen Urheber- und Marken-, Patent-, Namens- und  Kennzeichenrechte sowie sonstige gewerbliche Schutzrechte und  Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten.

18. Der  Kunde ist verpflichtet, stets, sämtliche einschlägigen rechtlichen  Rahmenbedingungen einzuhalten, sowie zu klären, ob seine Leistungen im Land des  Sitzes seines (End-) Kunden als ein (Telekommunikations-) Dienst einzuordnen  ist, der einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung und/ oder Registrierung  erforderlich. Der Kunde hat in diesem Fall dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende  weitere Verpflichtungen erfüllt werden. Sollte eine Behörde gegenüber dem  Kunden und/oder dessen (End-Kunden) Zweifel an der Zulässigkeit permanentem Roaming  zum Ausdruck bringen, WIRD der Kunde Yukatel von sämtlichen Ansprüchen  freistellen, die geltenden gemacht werden, wenn der Kunde gleichwohl  entsprechende Leistungen in den entsprechenden Ländern in Anspruch nimmt. Von  diesem Freistellungsanspruch sind auch etwaige Rechtsberatungskosten in  angemessener Höhe erfasst.

19. Sofern  landesspezifische regulatorische Auflagen oder lokale Behörden es für  permanentes Roaming verlangen, stellt der Kunde unverzüglich Yukatel die Notwendigen
Informationen über die Nutzung von permanentem Roaming im betreffenden Land  bereit (z. B. Kopien der für die Nutzung erforderlichen behördlichen Genehmigungen,
Informationen über die genutzten Geräten, Registrierung und Zuordnung von  SIM-Karten – gem. MSISDN, IMSI – zu einzelnen Geräten usw.). Sofern  erforderlich, benennen der Kunde und Yukatel jeweils einen lokalen  Ansprechpartner.

20.  Vorbehaltlich  der gesetzlichen Regelungen in § 61 Absatz 3 ff. TKG ist Yukatel berechtigt,  die dem Kundendienste bei Vorliegen eines der  beschriebenen möglicherweise bis zu dessen Behebung teilweise oder vollständig  auszusetzen (sperren), namentlich wenn

  A.  der  Kunde mit einer Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag in Vertrag ist, sofern  Yukatel die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angekündigt und auf die Rechtsschutzmöglichkeiten des Kunden dabei vor den Gerichten festgestellt hat;

  B. die  Kündigung des Vertrages wirksam geworden ist;

 C.  es im  Vergleich zu den vorangegangenen sechsmonatigen Abrechnungen zu einer besonderen Steigerung des Umsatzaufkommens kommt und auch die Höhe der Entgeltforderung von Yukatel entsprechend ansteigt und bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde diese Entgeltforderung beanstanden WIRD;

 D.  Yukatel  ist ferner berechtigt, bei schwerwiegenden Verstößen gegen die dem Kunden obliegenden Pflichten die jeweilige Leistung auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. Die Regelung des TKG zur Sperre von Rufnummern bleibt hiervon unberührt. Weiterhin bliebt die Regelung des § 164 Absatz 1 TKG bestehen. Das Recht von  Yukatel die Dienstleistungen in anderer gesetzlich zulässiger Weise  auszusetzen, bleibt ebenfalls unberührt. Die  Sperre wird, soweit technisch möglich und dem Anlass nach sinnvoll, auf bestimmte Dienstleistungen (z. B. die betroffene(n) Rufnummer(n)). Die Dienstleistungen dürfen nur gesperrt werden, solange der Grund für sterbende  Sperre besteht. Eine Vollsperrung des Netzzugangs, die auch ankommende  Telekommunikationsverbindungen beinhaltet, ist frühestens eine (1) Woche nach  Sperrung ausgehender Verbindungen möglich.

21.   Der  Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferten SIM-Karten und eSIMs unverzüglich  nach Anlieferung zu testen, damit die vertragsgemäße Inanspruchnahme der
Telekommunikationsdienstleistungen von Yukatel gewährleistet ist. Der Kunde  wird Yukatel sofort darüber informieren, wenn er hierbei beschädigte,  nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionierende SIM-Karten und/oder eSIMs feststellt.

§ 6 Weitere Nutzungsbedingungen  „Telefonnummern“

  1.  Der  Kunde verpflichtet sich, die von Yukatel freigegebenen SIM-Karten und von  Yukatel programmierten eSIMs nur zum Aufbau eigener M2M-Kommunikation zu nutzen
und diese Verpflichtung ebenfalls seinen (End-) Kunden aufzuerlegen. Es ist ihm  insbesondere nicht gestattet, mittels einer bereitgestellten SIM-Karte oder  programmierte eSIM von einem Dritten hergestellte Verbindungen, gleich welcher  Art und Herkunft, über Vermittlungs- oder Übertragungssysteme weiterzuleiten
(zB „SIM-Boxing“). 
Der Kunde darf nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter Eingriffe, keine rechts-  oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern, Dritten zugänglich machen, auf  Angebote mit elektronischen Inhalten oder Verbindungen zu elektronischen Seiten  bereitstellen (zB Hyperlinks). Der Kunde erkennt an, dass die unaufgeforderte  Übersendung von Informationen und Leistungen, zB unerwünschte und unverlangte  Werbung per SMS etc. unter bestimmten Umständen gesetzlich verboten ist.

  2. Besteht  der begründete Verdacht, dass der Kunde gegen die Regelungen unter § 5  verstößt, ist Yukatel nach vorheriger Ankündigung berechtigt, alle dem  Kunden überlassenen SIM-Karten und programmierten eSIMs zu sperren.

  3. Der  Kunde darf die Anlagen, die Netze, die Leistung und die Infrastruktur von  Yukatel nicht vorsätzlich oder fahrlässig so beeinträchtigen, dass die Qualität, der von  Yukatel erbrachten Leistungen eingeschränkt wird. Auf eine entsprechende  Aufforderung hin muss der Kunde sofort alle störenden Aktionen  einstellen.

  4.  Wenn  eine Partei einen Gerichtsbeschluss bezüglich einer elektronischen Überwachung  erhält, muss sie dem Gerichtsbeschluss Folge leisten und von der anderen Partei  unverzüglich die technische Unterstützung verlangen, die für die Durchführung der  elektronischen Überwachung IST, und soweit dies möglich ist, alle
angemessenen Informationen zur Stelle , die andere Partei  bezüglich der Überwachung verlangt, einschließlich des Gerichtsbeschlusses,  sofern der Partei, die gerichtliche Anordnung erhalten hat, stirbt nicht  gemäß den Bedingungen des Gerichtsbeschlusses untersagt IST.

   5. Der  Kunde ist dafür verantwortlich, dass die vorgenannten Pflichten und Verbote  stets auch durch seine (End-) Kunden erfüllt werden.

   6. Alle  Nutzungsrechte an den Rufnummern, die an den Kunden mit den SIM-Karten oder  eSIMs durch Yukatel vergeben werden, liegen bei Yukatel. Yukatel ist  berechtigt, diese Rufnummern zu ändern, wenn hierfür unvermeidliche technische  oder betriebliche Gründe vorliegen.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen, Vertrag

  1. D er Kunde kann zwischen unterschiedlichen Zahlungsweisen  (monatlich/quartalsweise/jährlich) wählen. Die konkrete Zahlweise WIRD zwischen  den Parteien einzel- und/oder rahmenvertraglich festgelegt. Monatlich  wiederkehrende Entgelte werden monatlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die  monatlichen nutzungsabhängigen Entgelte, die in einem Monat anfallen, werden  demgegenüber nachträglich in Rechnung gestellt.

   2.  Die  Forderungen von Yukatel werden mit Rechnungszugang zur Zahlung fällig. Der  Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Ähm muss  verzögert am vierzehnten Kalendertag nach Rechnungszugang wertgestellt sein. Bei vom Kunden erteilten SEPA-Lastschriftmandat bucht Yukatel den  Rechnungsbetrag nicht vor dem siebten Kalendertag nach Zugang der Rechnung und  der SEPA-Vorabankkündigung (Pre- Notification) vom vereinbarten Konto ab.

  3.  Die  Preise für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen verstehen  sich, sofern nichts anderes angegeben ist, stets ohne gesetzliche geschuldete  Umsatzsteuer in jeweils geltender Höhe und anderer anfallender Steuern. Der  Kunde ist verpflichtet, die auf der Rechnung aufgeführten Steuern selbst an die  zuständigen Finanzbehörden abzuführen.

  4. Fällt  der Tag der Bereitstellung des Mobilfunk-Anschlusses nicht auf den Beginn eines  Monats, werden die monatlichen Preise für den Rest des Monats anteilig  berechnet. Der Preis WIRD dabei für jeden zu berechnenden Tag mit 1/30 des  monatlichen Preises berechnet.

   5. Bei  einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes werden ab  diesem Zeitpunkt die Preise entsprechend geändert.

  6.  Yukatel  ist bemüht, daten- und nutzungsbezogene Entgelte eines Monats im jeeilig. following Monat in Rechnung zu stellen. Allerdings kann es im Rahmen der  gesetzlichen Regelverjährung vorkommen, dass solche Entgelte auch noch später  berechnet werden, insbesondere, wenn angefallene Roaming-Gebühren, die von  Drittbetreibern erhoben werden, verspätet übermittelt werden.

   7. Die  Geltendmachung von wegen Zahlungsverzügen behält sich Yukatel  ausdrücklich vor.

   8. Beanstandungen  gegen die Höhe der Verbindungspreise oder sonstige nutzungsabhängige Preise von  Yukatel sind umgehend nach Zugang der Rechnung an Yukatel zu richten. Beanstandungen müssen innerhalb von acht (8) Wochen ab Rechnungszugang bei  Yukatel erhalten sein. Die Unterlassung voraussichtlicher Beanstandungen gilt  als Genehmigung; Yukatel wird besonders in den Rechnungen auf die Folgen einer